In unserer heutigen Zeit schreitet nicht nur die Entwicklung der Technologien mit gigantischen Schritten voran, sondern auch das Volumen an Informationen wächst mit jeder Stunde. Es gibt eine Riesenauswahl in allen Branchen (Gebieten) und insbesondere in der Food-Industrie. Essen kann sehr unterschiedlich sein: europäisch, vegan, koscher, asiatisch, biologisch, molekular, stilisiert - man kann kaum all die Arten aufzählen. Außerdem versuchen die geschickten Gastronome uns mit ihren erlesensten Kunstwerken zu überraschen und eine Gaumenfreude mit Leckerbissen zu bereiten indem sie ihre kreative Ideen in diese Kunstwerke einbringen. Eine Speise mit einem Einzeiler zu beschreiben und zwar so, dass es dem Otto Normalverbraucher verständlich wäre und dabei unbedingt das Bedürfnis weckte es zu probieren – ohne Food-Bilder ist dies unmöglich geworden. Menschen möchten bereits im Vorfeld sehen, was sie bestellen können, das Gericht verstehen, die Portionsgröße abwägen, sie möchten auswählen ohne sich einzulesen, sondern allein durch die Betrachtung, das Auge isst je bekannterweise mit. Und je besser die Darstellung des Gerichts, desto größer ist der Wunsch des Kunden dieses Gericht zu kosten. Wenn man sich die Frage stellt, wie wichtig ansprechende und lusterweckende Food Bilder für ein Restaurant, eine Bar oder Lebensmittelhandel sind, wird die Antwort eindeutig lauten: „unheimlich wichtig – gar überlebenswichtig - für das Business!“
Deswegen ist es heute für die Restaurants genauso wichtig einen professionellen, qualitativen Food-Fotografen zu finden, der ihre Gerichte bestens darstellt, um mindestens einmal im Jahr die Food Bilder aus ihrer Menükarte zu aktualisieren.
Die Hauptaufgabe eines Food Fotografen besteht darin die Bilder so in Szene zu setzen, dass jedermann das präsentierte Gericht sofort verspeisen möchte. Nur ein Meister kann dem Zuschauer sowohl das Aroma als auch den Geschmack eines realen Gerichts mit Hilfe einer Food Fotografie authentisch rüberbringen.
Um dies zu erzielen benutze ich ein ganzes Arsenal:
Nicht umsonst werden Food Fotografen mit Chef-Köchen verglichen. Heutzutage kann jeder zum Smartphone greifen und eine Speise darauf festhalten, allerdings wird dies einer hausgemachten Mahlzeit ähneln – hübsch, essbar „von ganzem Herzen“ und sogar schmackhaft, aber nichtsdestotrotz gehen nun mal alle gerne ins Restaurant, weil ein Profi jedes Bild perfekt macht und jede fotografische Aufgabe selbst unter schwersten Bedingungen erfolgreich bewältigen kann.
Effektivität meiner Tätigkeit als Food Fotograf in Frankfurt ist durch eine Vielzahl von Kunden belegt, mit denen ich das Glück hatte zusammen zu arbeiten.
Einen Teil meiner Werke können Sie unter Portfolio sichten, den anderen können wir gerne mit Ihnen zusammen erschaffen, wenn Sie mich kontaktieren.
seit 12 Jahren lebe ich meine Leidenschaft als freier Fotograf für verschiedene Endkunden, Werbeagenturen und Redaktionen im Bereich Food-, Still- und Ambiente-Fotografie. Zu meinen Kunden zählen Magazine, Verlage, Hotels, Restaurants wie „The Frankfurter“, Meininger Verlag, CapriHotel, MOOK-Group, und andere Kunden wie FPS, Gauls Catering, Westhafenpier1, die im Segment Food- und Ambiente-Fotografie einen höheren Wert auf anspruchsvolle und Appetit erweckende Bilder legen.
Mitzubringen sind paar Stunden Zeit und Kreative Ideen. Alle Bilder werden in dem selben S/W-Style gemacht.
Für die Teilnahme einfach kurzes Email an mich senden.
Die Fotoaufnahmen von Gerichten und Getränken finden vor Ort beim Kunden statt.
Für die Arbeit wird eine Fläche von 3 x 3 Meter benötigt, am besten so Nah wie Möglich an der Küche.
Bei den Aufnahmen nutze ich professionelles Equipment:
Camera mit 21,1 oder 31 MP Auflösung, mehrere Objektive mit unterschiedliche Festbrennweite, Studiolicht, Stative, Reflektoren und so weiter.
Alle Aufnahmen werden in RAW-Format fotografiert und für Kunden ins JPG umgewandelt.
Pro Stunde werden 5-7 unterschiedliche Gerichte abgelichten. (Erfahrungswert)
Stundenlohn des Fotografen: 190,- € netto
(Inkl. Equipmentaufbau und einfache Bildnachbearbeitung)
Bei Aufträgen unter oder mit 2 Stunden, wird eine Einsatzpauschale in Höhe von 60,- einmallig berechnet.
Alle Aufnahmen werden aussortiert und inklusive Bearbeitet:
Es besteht die Möglichkeit die Bilder zusätzlich Aufwendig zu retuschieren:
Erweiterte Bildbearbeitung: 10,- netto pro Bild:
Die Bilder werden auf dem Datenträger (CD, USB-Stick) abgegeben oder durch Dropbox übermittelt.
Fahrtkosten in Frankfurt sind inkl.
Fahrtkosten Außerhalb: 0,50ct pro km
In den Jahren, wo ich als Werbe & Food Fotograf in Frankfurt tätig bin, ist es zur Partnerschaften gekommen, die ich hier gerne zur Sicht stelle:
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Ihre Datenschutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern. Quellen: eRecht24 Disclaimer, Facebook Datenschutzerklärung, Google Analytics Datenschutzerklärung, Twitter Bedingungen
I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen Nikita Kulikov durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier- mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrük- kliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprüng- lich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorge- sehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertre- ten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit- honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsge- mäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in wel- cher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins- besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber- rechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten- banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeg- liche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter- ne elektronische Archive des Kunden handelt)
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro- nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil- weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über- tragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks "(c) Nikita Kulikov, http://nikita-kulikov.de" in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jewei- ligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent- sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 € pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt- lich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi- gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver- pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.